Geschützte Schwalbennester

Hausbesitzer sind nicht selten ratlos, wenn sich Schwalben als Nistplatz ausgerechnet ihr Eigenheim ausgewählt haben. Insbesondere wenn eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, ist der Vogel dem Menschen oftmals im Weg. Einfach entfernen oder zerstören darf der Hauseigentümer die Schwalbennester jedenfalls nicht.


Der NABU Niedersachsen weist darauf hin, dass die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes auch bei Fassaden- und Dacharbeiten beachtet werden müssen. Sollten die Nester bei notwendigen Renovierungsarbeiten dennoch zerstört werder, so sind Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen.

 

Zum Schutz der Mehlschwalben und ihrer Nester empfiehlt der NABU Niedersachsen, Dächer und Dachrinnen nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zu erneuern. Der naturfreundlichste Termin für Sanierungs-Arbeiten am Haus sei die Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar.

Informationen zu Schwalbennisthilfen und auch eine Bauanleitung enthält die NABU-Broschüre 'Vögel im Garten'. Zu beziehen gegen sechs Briefmarken zu 70 Cent beim:

NABU Niedersachsen
Stichwort 'Schwalbe'
Alleestr. 36
30167 Hannover